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Identitätsnachweis für den neuen Mietvertrag – was der Vermieter verlangen kann

Von Marta von Housy inBewerbermappe
Die neue Wohnung ist gefunden, Deine Mieterselbstauskunft ist vollständig ausgefüllt und Dein Mietzahlungsnachweis tadellos. Doch Dein Vermieter in spe ist damit noch nicht zufrieden. Bevor der ersehnte Mietvertrag von allen unterzeichnet wird, will er eine Bestätigung, dass Du auch wirklich Du bist. Mit welchen Dokumenten Du Deine Identität nachweisen kannst und was Dein Vermieter mit diesen Informationen machen darf, verraten wir Dir in diesem Beitrag.

Identitätsausweis – was geht und was nicht

Ähnlich wie bei Polizeikontrollen oder Kontoeröffnungen musst Du auch bei der Wohnungssuche Deine Identität bestätigen. Dabei reicht die Vorlage deines Personalausweises oder Reisepasses – es muss sich nur um einen amtlichen Lichtbildausweis handeln. Aber nicht jeder Ausweis ist hierfür geeignet! Dein neuer Vermieter darf folgende Dokumente nicht als Identitätsnachweis von Dir verlangen:

  • Geburtsurkunde
  • Führerschein
  • Versichertenkarte Krankenkasse
  • Mitgliedsausweise

Warum? Die mit diesen Ausweisen verbundenen Informationen gehen ihn schlicht nichts an. Sowohl die Namen Deiner Eltern als auch Deine Vereins- oder Hobby-Mitgliedschaften sind Daten, die mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben. Auch wenn sie aufschlussreiche Informationen über Dich als Mieter geben könnten.

Warum muss ich mich für eine neue Wohnung überhaupt ausweisen?

Dein neuer Vermieter will sich mit einer Bestätigung Deiner Identität absichern, dass Du die Person bist, die Du auf der Mieterselbstauskunft oder dem Mietzahlungsnachweis angibst. Nicht dass Du Dich für einen ganz anderen Menschen ausgibst, um diesem zu schaden oder aus kriminellen Absichten Deine wahre Identität verbirgst. Ein amtliches Ausweisdokument gibt Deinem neuen Vermieter hier die notwendige Sicherheit.

Nur gucken, nicht kopieren!

Bei der Wohnungssuche wird gern die Kopie des Personalausweises für die Unterlagen verlangt. Das ist zwar gängige Praxis, hat aber keine rechtliche Grundlage! Dein neuer Vermieter darf Deinen Ausweis sichten und das Prüfergebnis auch in seinen Unterlagen vermerken – allerdings nur Namen, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift, mehr nicht. Und er darf Deinen Personalausweis auch nicht einfach selbst kopieren. Manche Vermieter argumentieren zwar, dass sie die Ausweiskopie benötigen, um eine SCHUFA-Auskunft einzuholen oder um später mögliche Mietschulden einklagen zu können. Dafür benötigen sie aber nicht den kompletten Ausweis, sondern es reichen die oben erwähnten Daten.

 

Will Dein Vermieter dennoch mehr als nur die visuelle Identitätsbestätigung, geht nichts ohne Deine freie (!) Zustimmung. Diese merkwürdige Formulierung ist gewollt und bedeutet, dass der Mietvertrag auch ohne Deine Einwilligung zur Ausweiskopie unterzeichnet wird. Setzt Dein potentieller Vermieter die Ausweiskopie jedoch voraus, ist dies rechtswidrig. Denn Du wirst indirekt zur Herausgabe und Speicherung Deiner sensiblen Daten gezwungen. Klauseln von Vermieter-eigenen Selbstauskünften verstecken in einigen Fällen heimlich solche Zustimmungen. Sei hier also besonders vorsichtig!

Mit Bewerbermappe.com auf der sicheren Seite

Mit uns sind Deine Daten sicher! Unsere Bewerbermappe verarbeitet zwar Deine Daten, speichert sie aber nicht ab. Und wir bieten einen Identitätsnachweis ganz ohne Personalausweis. Wie das geht? Sobald sich unser Algorithmus mit Deinem Bankkonto verbindet, bist Du eindeutig identifiziert. Denn für die Kontoeröffnung musstest Du Dich bereits bei Deiner Bank mit Deinem Ausweis verifizieren. So einfach, so unkompliziert.

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Marta von Housy

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